Lebensverändernde Ereignisse belasten...
Lösungen sind fern...
Die eigenen Strategien helfen nicht mehr...
Sie stehen mit dem Rücken zur Wand...
Hier bringt Psychosoziale Beratung (Counselling) Entlastung!
...und unterstützt spezifische alltagsrelevante Kompetenzen (wieder) zu entwickeln.
Psychosoziale Beratung hat den Vorteil der wertfreien, nahezu unbeeinflussten Sicht einer externen, unbeteiligten Person, die eine fundierte fachliche Ausbildung genossen hat und der absoluten Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Die Psychosoziale Beratung hat den Zweck in belastenden Situationen, Entlastung herbeizuführen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, wieder in Ihre Kraft zu kommen, um das tägliche Leben wieder entsprechend zu meistern.
SINN-voll:
Nach § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990 unterliege ich als Psychotherapeutin der Verschwiegenheitpflicht, vorausgesetzt es besteht weder Selbst- noch Fremdgefährdung.